Projektname Betrugsprüfung Corona-Wirtschaftshilfen

 

Unternehmen Unternehmen, die staatliche Fördermittelanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestellt haben (insbes. Überbrückungshilfen)
Branche Alle Branchen (außer öffentliche Unternehmen)
Umsatz Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde bis zu einem weltweiten Umsatz von EUR 750 Mio. im Jahr 2020
Mitarbeiterzahl Keine Obergrenze
Eigener Verantwortungsbereich Betrugsprüfung („Team ROT“)
Mitarbeiterzahl
  • Eigenverantwortliche Steuerung des gesamten Betrugsprüfungsprozesses
  • Abstimmung mit der Bank
  • Direkte (anonyme) Zusammenarbeit mit dem sog. „prüfenden Dritten“ (Engagement Team)
Anlass für den Auftrag

 

 

 

 

 

 

  • Weltweite Wirtschaftskrise aufgrund der COVID-19-Pandemie und der in der Folge ergriffenen Maßnahmen (Lockdowns, Schließungsanordnungen etc.)
  • Gewährung von Corona-Wirtschaftshilfen zusammen mit dem Befristeten Rahmen für Pandemie-bedingte staatliche Beihilfen (Temporary Framework), u.a. in Deutschland
  • Ziel war es, den Corona-Schock abzufedern, die Struktur und Substanz der Volkswirtschaft zu erhalten und eine schnelle konjunkturelle Wende zu ermöglichen
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte über Landesförderbanken, die auch die Bearbeitung/Prüfung der Fördermittelanträge übernahmen
  • Betrugsprüfungen zwecks Missbrauchsprävention auf Veranlassung der Bewilligungsstellen; höchste Stufe: Team Rot
Auftraggeber Landesförder- und Kreditinstitut
Auftrag
  • Bearbeitung äußerst komplexer Fördermittelanträge von Unternehmensverbünden/Konzernen mit großen Fördersummen und hohem Risikopotential
Maßnahmen

 

 

 

 

 

 

  • Prüfung der Antragsberechtigung großer Unternehmensverbünde (Konzerne), von denen sich viele bereits vor der COVID-19-Pandemie („Corona“, d.h. zum 31.12.2019) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden (Insolvenzen, Insolvenz-nahe Situationen, Restrukturierungs- und Sanierungsphasen)
  • Umsetzung bankenseitig vorgegebener Prüf-Programme zur Compliance nebst Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen zur Schließung etwaiger Lücken
  • Prüfung beantragter allgemeiner und branchenspezifischer Fixkosten im Hinblick auf die Einhaltung der FAQ und sonstiger gesetzlicher/beihilferechtlicher Vorschriften
  • Ansprechpartner der Projektleitung und Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen für interne Gremien und den Fördermittelgeber
  • Proaktive Unterstützung der Bank bei der Auslegung beihilferechtlicher Zweifels- und Ermessensfragen und zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungsstandards
Ergebnisse

 

 

 

 

 

 

1. Erfolgreiche Bearbeitung staatlicher Fördermittelanträge und zeitnahe Auszahlung der Wirtschaftshilfen

2. Sicherstellung, dass der Antrag insgesamt frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorschriften steht

3. Sorgfältige Compliance-Prüfung aufgrund der Höhe der beantragten Fördersummen, die je nach Programm und Beihilferegimen bis zu EUR 54,5 Mio. betragen konnten

4. Aufdeckung zahlreicher Betrugsfälle im Rahmen der Missbrauchsprävention, Entlastung der Staatskasse

5. Strukturierte, anschauliche und professionelle Kommentierungen der Prüfungsergebnisse in den Systemen der Bank, so dass die für die Genehmigung von Anträgen zuständigen Personen der Bank ihre Entscheidung über eine Bewilligung (bzw. Teil-Bewilligung) schnell und effizient treffen konnten

Besonderheiten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Vorgehensmodell Antragsverfahren
  • Besondere volkswirtschaftliche Bedeutung, hohe Komplexität (Beihilferecht), Zeitdruck, absolute Anonymität, strikte Vertraulichkeit, große Risiken
  • Antragstellung und Schlussabrechung der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgten ausschließlich über sog. „prüfende Dritte“ (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sowie über digitale Plattformen
  • Die Bewilligungsstellen fordern den „prüfenden Dritten“ zur Vorlage von Aufklärungen, Nachweisen und Belegen auf (kein Grundsatz der Wesentlichkeit)
  • Bei vorsätzlich oder leichtfertig falschen oder unvollständigen Angaben (oder Unterlassen von Mitteilungen über Änderungen in diesen Angaben) müssen Antragsteller mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, z. B. Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB)
  • Die Kommunikation zwischen den Antragsbearbeitern in den Bewilligungsstellen und den prüfenden Dritten erfolgt anonym über digitale Plattformen/Portale der Bank
  • Absolut fehlerfreie und durch Rechtsmittel nicht angreifbare Prüfung der Anträge und rechtssichere Dokumentation der Arbeitsergebnisse erforderlich
  • Widerspruchs- und Strafverfahren
  • Weitere Behörden greifen bei Bedarf auf die Arbeitsergebnisse zu, z. B.:
    • Widerspruchsstelle
    • Finanzverwaltung
    • Strafverfolgungsbehörden
    • Bundesrechnungshof
    • Bundesministerien